Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Tätigkeiten, die Dommerholt Advocaten V. („Dommerholt Advocaten“) für den Klienten erbracht werden. Darunter fallen auch Änderungen und Ergänzungen, sowie die sich daraus ergebenden, in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen. Der Klient ist die in der Auftragsbestätigung genannte (Juristische) Person. Mit dem Klienten gemachte Absprachen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor. Die Geschäftsbedingungen sind in der niederländischen, der deutschen und der englischen Sprache gefasst. Der niederländische Text genießt bei unterschiedlicher Lesart den Vorrang.
  2. Auf diesen Bedingungen kann man sich ohne Rücksicht auf den rechtlichen Hintergrund der Inanspruchnahme berufen. Diese Bedingungen gelten ebenso für die bei Dommerholt Advocaten tätigen Arbeitnehmer und (Juristische) Personen und Dritte, die befasst sind mit der Ausführung des Auftrages. Diese Arbeitnehmer (Juristische) Personen und Dritte können sich jederzeit auf diese Bedingungen und eine etwaige Drittklausel berufen.
  3. Alle Aufträge werden ausschließlich als an Dommerholt Advocaten erteilt und angenommen angesehen auch wenn ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, dass ein Auftrag durch eine bestimmte Person ausgeführt werden soll. Die Vorschriften Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 BW finden keinerlei Anwendung. Durch die Beauftragung von Dommerholt Advocaten begibt sich der Klient des Rechts, eine etwa in Verbindung zu einer Partei stehende Person, Arbeitnehmer und Gesellschafter ausdrücklich inbegriffen. In Anspruch zu nehmen wegen fehlerhaften Handelns Bzw. Unterlassens.
  4. Aufträge werden von Dommerholt Advocaten ausschließlich im Interesse des Klienten ausgeführt. Dritte können von dem Inhalt der von Dommerholt Advocaten gebotenen Leistungen und im Allgemeinen aus der Weise der Auftragserledigung, geplant oder ausgeführt, Rechte ableiten.
  5. Der Auftrag des Klienten berechtigt Dommerholt Advocaten im Namen des Klienten Vereinbarungen mit Dritten zu schließen, wie z.B. mit Gerichtsvollzieher, Kurier etc. Für eventuelle Fehler dieser Dritten kann Dommerholt Advocaten nur in so weit in Anspruch genommen werden, als der Dritte gegenüber Dommerholt Advocaten zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist und dieser Pflicht nachgekommen ist.
  6. Dommerholt Advocaten ist auf Grund gesetzlicher Reglung verpflichtet, die Identität des Klienten festzustellen. Dommerholt Advocaten kann die gesetzliche Pflicht treffen, ungewöhnliche Transaktionen des Klienten der zuständigen Behörde zu melden, ohne dies dem Klienten mitzuteilen.
  7. Die Vergütung der Leistungen von Dommerholt Advocaten wird berechnet aus der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und dem Stundentarif des ausführenden Anwalts. Der sich hieraus ergebende Totalbetrag wird erhöht um 6% Bürokosten und eventuelle andere Unkosten so wie Gerichtsgebühren und Gerichtsvollzieherkosten. Alle Tarife und Kosten sind exklusiv MwSt. Die Stundentarife werden jährlich festgesetzt an Hand von Erfahrung und Fachkunde der ausführenden Person so wie der Inflationsrate des Vorjahres.
  8. Der Klient erhält monatlich eine Rechnung für die von Dommerholt Advocaten geleisteten Dienste, falls nicht anders vereinbart. Für die Zahlung gilt eine Frist von 14 Tagen. Nach Ablauf wird ein Verzugszins von 1 % pro Monat berechnet, ohne dass es einer weiteren Zahlungsaufforderung bedarf. Dommerholt Advocaten ist berechtigt einen Vorschuss auf die in Auftrag gegebenen Tätigkeiten und/oder Unkosten zu verlangen. Unterbleibt die Zahlung, dann können die anwaltlichen Tätigkeiten nach vorheriger Mitteilung durch Dommerholt Advocaten ausgesetzt werden.
  9. Dommerholt Advocaten hat eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die den Regelungen des „Nederlandse Orde van Advocaten“ entspricht. Sollte sich bei Ausführung des Auftrages etwas ereignen, was zu einem Anspruch gegen Dommerholt Advocaten führt, dann ist die Haftung beschränkt auf den Betrag, der in diesem Falle von der Berufshaftpflichtversicherung ausgekehrt werden würden, jedoch erhöht um den Betrag des eigenen Risikos von Dommerholt Advocaten.
  10. Sollte bei der Ausführung eines Auftrages oder aus anderen Gründen ein Schaden an Personen oder Sachen entstehen, für den Dommerholt Advocaten verantwortlich ist, so ist die Ersatzpflicht beschränkt auf den Betrag, der in diesem Falle bei Geltung der Betriebsschadensversicherung ausgekehrt werden würde, und zwar vermehrt um den Betrag des eigenen Risikos, dass Dommerholt Advocaten zu tragen hat.
  11. Sollte eine der Versicherungen nicht auskehren und/oder eine Berufung auf Artikel 9 und/oder 10 nicht möglich ist, so ist die Haftung von Dommerholt Advocaten auf jeden Fall begrenzt auf das Zweifache der Vergütung, die der Klient für den zugrunde liegenden Auftrag bezahlt hat für den Zeitraum der vergangenen 12 Monaten und zwar mit einem Maximum von € 50.000 exklusive MwSt.
  12. Der Klient ist verpflichtet eine etwaige fehlerhafte Behandlung durch Dommerholt Advocaten bei der Ausführung des Auftrages baldmöglichst zu melden. Jeder gegen Dommerholt Advocaten gerichtete Anspruch verfällt, wenn diese nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Entdeckung des Schadens bzw. redlicher Weise zu unterstellender Entdeckung beim zuständigen Gericht anhängig gemacht ist. Diese Bestimmung gilt für einen Klienten, oder eine natürliche Person, die nicht handelt in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit bzw. Berufes.
  13. Die in diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen aufgenommenen Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für den Fall, dass ein Auftrag zu Unrecht nicht ausgeführt worden ist, was zu einem Schaden geführt hat.
  14. Dommerholt Advocaten ist datenschutzverantwortlich wie festgelegt in der „ Algemene Verordening Gegevensbescherming“ (AVG) .Dommerholt Advocaten behandelt die persönlichen Daten mit aller Sorgfalt. Lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.
  15. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Dommerholt Advocaten und Klient ist das niederländische Recht anzuwenden. Ferner ist auf unsere Beschwerdemöglichkeit hinzuweisen. Diese finden Sie auf dommerholt.nl/klachtenregeling. Auch die Regelung der Streitschlichtung findet Anwendung, Geschillencommissie Advocatuur. Diese ist über www.advocatenorde.nl und www.degeschillencommissie.nl zu finden.
  16. Dommerholt Advocaten und Klient legen eventuelle Streitpunkte dem zuständigen Richter in Zwolle vor, es sei denn eine der Parteien wählt den Weg der Streitschlichtung, Geschillencommissie Advocatuur.
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